Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Moritz HartmannSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Die Reform wird häufig genutzt – vor allem von Erwachsenen, weniger von Minderjährigen.
Das Gesetz schafft die bisher erforderlichen langwierigen psychologischen Gutachten ab. Seit seinem Inkrafttreten Ende 2024 verzeichnet es eine stetig steigende Nachfrage. Von den 976 Änderungen betrafen nur etwa 40 Antragsteller:innen Minderjährige.
Die meisten der jugendlichen Antragsteller wechselten von weiblich zu männlich. Vier Personen beantragten später eine zweite Änderung ihres Geschlechtseintrags, wie Behörden mitteilten.
Bisher gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch im neuen System. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform insgesamt als erfolgreich, schlägt jedoch Nachbesserungen vor – darunter eine Regelung, die es Verurteilten, die zum Zeitpunkt der Tat als männlich registriert waren, fünf Jahre lang untersagen würde, ihren Eintrag zu ändern.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat Hunderten in Sachsen-Anhalt die Änderung ihres Geschlechtseintrags vereinfacht. Zwar läuft der Prozess für die meisten reibungslos, doch werden derzeit Diskussionen über strengere Kontrollen geführt. Künftige Anpassungen sollen Missbrauch verhindern, ohne den Zugang zu erschweren.






