Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Emma KrügerNürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Streit um die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Die Klage war von der örtlichen AfD eingereicht worden, die die politische Neutralität des Bündnisses infrage stellte. Zwar darf Nürnberg vorerst im Netzwerk bleiben, doch der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet.
Der Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Beteiligung der Stadt am Bündnis klagte. Die Partei argumentierte, das Netzwerk – dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören – richte sich gezielt gegen sie. Zudem hatte das Bündnis vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne gestartet, in der es sich offen gegen die Politik der AfD positionierte.
Am Donnerstag wies das Leipziger Gericht die Behauptung der AfD zurück, dass Kritik des Bündnisses automatisch gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoße. Allerdings räumte es Bedenken hinsichtlich einer möglichen Voreingenommenheit nicht vollständig aus. Stattdessen verwies es den Fall zur weiteren Prüfung an das Bayerische Verwaltungsgericht zurück. Die Richter müssen nun klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg zu viel Einfluss auf dessen Aktivitäten ausübt.
Das Bündnis erhält öffentliche Fördergelder, darunter Zuschüsse von der Stadt und der Metropolregion Nürnberg. Diese finanzielle Verknüpfung verschärft die Debatte über politische Einflussnahme und Neutralität.
Nürnberg darf zwar vorerst im Bündnis bleiben, doch das Verfahren ist noch lange nicht abgeschlossen. Das Bayerische Verwaltungsgericht wird nun prüfen, ob Struktur und Finanzierung des Netzwerks die AfD unrechtmäßig ins Visier nehmen. Eine endgültige Entscheidung über die langfristige Mitgliedschaft der Stadt steht noch aus.






