NRW will Mutterschutz für Selbstständige revolutionieren – mit Pauschalleistung als Lohnersatz
Emma KrügerNRW will Mutterschutz für Selbstständige revolutionieren – mit Pauschalleistung als Lohnersatz
Rund 27.000 selbstständige Frauen in Deutschland bringen jedes Jahr ein Kind zur Welt – ohne denselben Schutz wie Angestellte. Nun setzt Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Initiative auf Veränderung: Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen sollen künftig ebenfalls Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz erhalten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens treibt die Schließung dieser Lücke in der Mutterschutzregelung voran. Eine Bundesratsinitiative, gestützt durch eine Machbarkeitsstudie, bildet die Grundlage für die Reform. Auch die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat sich eingebracht und auf Basis landesgeförderter Forschung detaillierte Vorschläge eingereicht.
Kernstück des Plans ist eine einmalige Pauschalleistung als Lohnersatz. Diese Zahlung soll die Mutterschutzzeit abdecken und selbstständigen Müttern finanzielle Sicherheit bieten. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass eine Schwangerschaft niemals als Berufsrisiko behandelt werden dürfe.
Um die Reform voranzubringen, hatte das Wirtschaftsministerium kürzlich Expertinnen und Experten nach Berlin eingeladen. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutierten über die Umsetzung. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen im Juli vorgestellt werden.
Der erneute Vorstoß Nordrhein-Westfalens zielt darauf ab, eine langjährige Schutzlücke für selbstständige Frauen zu schließen. Wird der vorgeschlagene Lohnersatz eingeführt, würde er finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes gewährleisten. Die nächsten Schritte hängen von den Studienergebnissen und weiteren politischen Entscheidungen ab.






