14 March 2026, 08:04

Niedersachsen revolutioniert die Medikamentenversorgung für Arztpraxen ab 2026

Ein Arzt in lila Handschuhen spritzt einem Mann mit einer Spritze ein Vakzin in den Mund.

Niedersachsen revolutioniert die Medikamentenversorgung für Arztpraxen ab 2026

Neuer Vertrag in Niedersachsen verändert die Arzneimittelversorgung von Arztpraxen

Ein neues Abkommen in Niedersachsen wird die Art und Weise verändern, wie Apotheken Ärztepraxen mit Medikamenten beliefern. Der Landesapothekerverband (LAV) und die Krankenkassen haben einen einheitlichen, kassenübergreifenden Vertrag unterzeichnet, der das Verfahren vereinfachen soll. Er tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und ersetzt ältere, zersplitterte Regelungen durch ein standardisiertes System.

Die bisherigen Vorschriften liefen am 31. Dezember 2025 aus und hinterließen eine Lücke, deren Schließung monatelange Verhandlungen erforderte. Das neue Rahmenwerk führt einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an Praxisbedarf ein – ein Aspekt, der in früheren Vereinbarungen nicht enthalten war. Zudem reduziert es den bürokratischen Aufwand und zielt darauf ab, ein effizienteres und kostengünstigeres System für die Bereitstellung von Praxisbedarf zu schaffen.

Unter Praxisbedarf fallen Artikel, die für mehrere Patienten oder in Notfällen verwendet werden, etwa Impfstoffe, Medikamente und Verbandsmaterial. Nach den neuen Bedingungen erhalten Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, zunächst 80 Cent pro Dosis. Diese Vergütung steigt auf einen Euro, sobald vorab definierte Vertragsziele erreicht werden.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde eine Friedenspflicht verlängert, die Lieferunterbrechungen verhindert. Die Vereinbarung gilt flächendeckend für alle Apotheken in Niedersachsen, die Arztpraxen beliefern, auch wenn die genaue Zahl der betroffenen Apotheken nicht genannt wird.

Der Vertrag modernisiert die Versorgung mit Praxisbedarf in der gesamten Region. Er legt klare finanzielle Rahmenbedingungen für Apotheken fest und führt standardisierte Regeln ein, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Die Änderungen treten mit Inkrafttreten des Vertrags am 1. Juli 2026 vollständig in Kraft.

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