Neues Gesetz: Kündigungen per Klick mit dem Widerrufsbutton ab 2026
Moritz HartmannNeues Gesetz: Kündigungen per Klick mit dem Widerrufsbutton ab 2026
Deutschland führt neues Gesetz für einfachere Online-Kündigungen ein
Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern die Kündigung von Online-Verträgen erleichtern soll. Die am 5. Februar 2026 beschlossene Regelung verpflichtet Unternehmen, einen sogenannten "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzuführen. Ziel ist es, Vertragsbeendigungen schneller und unkomplizierter zu gestalten.
Die Neuregelung geht auf die EU-Richtlinie 2023/2673 zurück, die Deutschland nun umsetzt. Dem Gesetz zufolge müssen Unternehmen den Widerrufsbutton gut sichtbar platzieren – entweder im Header oder Footer der Website –, sodass er auf jeder Seite zugänglich ist.
Der Button selbst muss deutlich hervorgehoben sein. Er kann als Link gestaltet werden, muss sich jedoch optisch von anderen Links abheben, um Verwechslungen zu vermeiden. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Widerrufsbedingungen auf den Standort des Buttons hinzuweisen.
Nach dem Anklicken öffnet sich ein Formular, in dem Nutzer ihren Namen, die Vertragsdetails und ihre E-Mail-Adresse angeben können. Ein zweistufiger Bestätigungsprozess soll versehentliche Übermittlungen verhindern. Nach Abschluss muss das Unternehmen dem Verbraucher umgehend eine Eingangsbestätigung zukommen lassen.
Das Gesetz könnte Unternehmen zudem dazu veranlassen, ihre Datenschutzbestimmungen zu aktualisieren. Die Änderungen sollen klären, wie Kundendaten während des Widerrufsverfahrens behandelt werden.
Der Widerrufsbutton wird für Online-Verträge in Deutschland verpflichtend. Verbraucher erhalten damit eine direkte Möglichkeit, Verträge zu kündigen, ohne sich durch komplizierte Verfahren kämpfen zu müssen. Unternehmen haben nun eine klare Frist, um das neue System auf ihren Websites umzusetzen.






