05 April 2026, 10:02

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Banner an der TU Berlin löst Polizeiermittlungen aus

Eine Gruppe von Menschen marschiert auf einer Stadtstraße, einige halten Schilder und andere fahren Fahrräder, im Hintergrund ein historisches Gebäude mit Rundbogenfenstern, Säulen und Skulpturen.

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Banner an der TU Berlin löst Polizeiermittlungen aus

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Transparent an der TU Berlin löst Ermittlungen aus

An der Technischen Universität Berlin hing über das Osterwochenende ein Banner mit der Aufschrift "Merz kann mich am Arsch lecken!" – umgeben von bunt bemalten Ostereiern. Der Spruch, der bereits im März bei einer Demonstration gegen die Wehrpflicht erstmals aufgetaucht war, hat nun eine Polizeiermittlung gegen einen 18-jährigen studentischen Praktikanten ausgelöst. Ihm wird üble Nachrede gegen Friedrich Merz, den Vorsitzenden der CDU, vorgeworfen.

Die Polizei entfernte das Transparent innerhalb von 15 Stunden, doch der Vorfall hat die Debatte über Meinungsfreiheit und studentischen Aktivismus auf dem Campus neu entfacht.

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Ursprünglich prägte sich der Spruch im März 2024 während Berliner Proteste gegen Merz. Bis 2026 verbreitete er sich über die Hauptstadt hinaus – unter anderem bei CDU-Kundgebungen in Hamburg und München sowie auf Social-Media-Plattformen wie TikTok in den USA und Großbritannien. Die Parole fand sich zudem in Graffiti, in satirischen Rap-Songs von Künstlern wie Crooked Neighbour und sogar auf Merchandise-Artikeln bei Anti-AfD-Demonstrationen wieder.

Das Banner an der TU wurde von der Studierendengruppe EB 104 aufgehängt, die sich für ökologische, wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit einsetzt. Nach der Entfernung durch die Polizei kritisierte das Kollektiv den Schritt als "höchst problematisch" und warf der Behörde vor, studentische Selbstverwaltung und freie Meinungsäußerung zu untergraben. Die Ermittler hingegen behandeln den Fall als möglichen Verstoß gegen das deutsche Recht, das falsche Behauptungen, die den Ruf einer Person schädigen, unter Strafe stellt.

Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht der 18-jährige Praktikant, der den Spruch geprägt haben soll. Während manche ihn als politische Satire abtun, sehen andere in den juristischen Schritten eine Überreaktion – was die Popularität der Parole in Protesten und im Netz weiter anheizt.

Die kurze Präsenz des Banners hat bereits nachhaltige Wirkung gezeigt. Die Ermittlungen laufen noch, doch der Spruch hat sich längst in der politischen Debatte verankert und taucht in mehreren Städten und kulturellen Formaten auf. Unterdessen beobachten studentische Aktivisten und Verteidiger der Meinungsfreiheit die Entwicklung mit Sorge – besorgt über die möglichen Folgen für die freie Äußerung auf dem Campus.

Quelle