Mecklenburg-Vorpommern plant Gehaltserhöhung für Beamte ab April 2023
Henry SeidelMehr Geld für Beamte - Gehaltsabschluss wird übertragen - Mecklenburg-Vorpommern plant Gehaltserhöhung für Beamte ab April 2023
Beamte und Richter in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 1. April 2023 eine Gehaltserhöhung erhalten. Die Anpassung folgt einer bundesweiten Vereinbarung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und bedarf noch der Zustimmung des Landtages. Ein Gesetzentwurf zur Formalisierung der Änderungen soll in der ersten Jahreshälfte eingebracht werden.
Die Gehälter steigen ab dem 1. April 2023 um 2,8 Prozent, wobei eine Mindesterhöhung von 100 Euro garantiert wird. Auch die Bezüge von Anwärtern im öffentlichen Dienst werden ab diesem Datum um 60 Euro angehoben. Die Rentenanpassungen für Pensionäre orientieren sich an diesen Änderungen.
In den vergangenen fünf Jahren (2021–2025) lagen die jährlichen Gehaltssteigerungen im Land im Durchschnitt bei 4,2 Prozent. Dieser Wert blieb unter dem Bundesdurchschnitt von 5,1 Prozent und hinter denen von Ländern wie Bayern (6,3 Prozent) oder Baden-Württemberg (5,8 Prozent) zurück. Die Erhöhungen waren vor allem an die Anpassungen der TVöD-Tarifverträge sowie an Tarifabschlüsse in den Jahren 2023 und 2025 geknüpft.
Weitere Erhöhungen sind bereits geplant: Zum 1. März 2027 tritt eine Steigerung um 2 Prozent in Kraft, gefolgt von einer zusätzlichen Erhöhung um 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Anwärter erhalten im März 2027 eine weitere Aufstockung um 60 Euro, im Januar 2028 kommen 30 Euro hinzu.
Mit den Gehaltsanpassungen werden Beamte und Richter an die jüngsten Lohnabschlüsse im öffentlichen Dienst angeglichen. Nach der Zustimmung gelten die Änderungen für Gehälter, Pensionen und Anwärterbezüge. Weitere Erhöhungen sind bereits für 2027 und 2028 vorgesehen.