Lörrach führt ab 2026 flächendeckendes Straßenstrichverbot ein
Ab Ende April 2026 wird Lörrach strengere Regeln für die Prostitution einführen. Der Stadtrat stimmt über eine überarbeitete Sperrgebietsverordnung ab, die das Straßenstrichverbot auf das gesamte Stadtgebiet ausweitet. Die neuen Vorschriften entstanden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Die aktualisierte Verordnung verbietet die Straßenprostitution flächendeckend in Lörrach. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten untersagt. Nur in zwei ausgewiesenen Industriegebieten dürfen solche Einrichtungen weiterhin betrieben werden.
Der sogenannte "Incall"-Service, bei dem Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleibt größtenteils erlaubt. Im Einzelfall könnten jedoch weiterhin Einschränkungen gelten. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht unter die neuen Regelungen.
Laut Stadtverwaltung liegen derzeit keine Anträge für neue Bordelle vor. Sobald die Verordnung im Staatsanzeiger veröffentlicht wird, tritt sie in Kraft. Ziel ist es, klarere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig sensible Stadtteile zu schützen.
Die Änderungen treten nach der Abstimmung am 28. April und der anschließenden Veröffentlichung in Kraft. Bordelle werden dann auf zwei genehmigte Industriegebiete beschränkt, während die Straßenprostitution vollständig verboten wird. Die Regelungen sollen eine Balance zwischen Kontrolle und dem Schutz der lokalen Gemeinschaft herstellen.






