Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht kippt Urteil und verlängert Rechtsstreit
Henry SeidelNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht kippt Urteil und verlängert Rechtsstreit
Ein langjähriger Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch das Kölner Volkstheater hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht eine Baugenehmigung für den Umbau benachbarter Räumlichkeiten in eine Wohnung.
Der Streit begann, als ein Anwohner die Genehmigung für die Umnutzung eines Teils des Rolex-Gebäudes in der Domprobst-Ketzer-Straße anfocht. Das Gebäude gegenüber dem Kölner Hauptbahnhof beherbergte einst Werkstätten und Büros von Rolex. Statt eines Abrisses sind nun ein Hotel und Gastronomiebereiche geplant.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster der Freien Volksbühne Köln recht. Die Richter urteilten, dass der vom Theater ausgehende Lärm die gesetzlichen Grenzwerte überschreite und die Baugenehmigung daher ungültig sei. Das Bundesverwaltungsgericht entdeckte jedoch später Mängel in dieser Entscheidung.
Die Leipziger Richter wiesen darauf hin, dass sich das vorherige Urteil ausschließlich auf Verstöße gegen Lärmschutzrichtlinien stützte. Sie argumentierten, dass die Sachverhalte des Falls nicht umfassend geprüft worden seien. Der Fall liegt nun erneut in Münster zur erneuten Verhandlung vor.
Die Entscheidung bedeutet weitere Verzögerungen für das Umnutzungsprojekt. Das Gericht in Münster muss die Lärmbeschwerden und die Baugenehmigung neu bewerten. Ein endgültiges Urteil wird zeigen, ob die Wohnungsbaupläne umgesetzt werden können.






