Koblenz kämpft mit Millionenverlusten durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse
Henry SeidelKoblenz kämpft mit Millionenverlusten durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse
Koblenz steht vor wachsender Finanznot durch veraltete Zuschüsse aus Nachbarlandkreisen
Die Stadt Koblenz kämpft mit einem immer größeren Haushaltsdefizit, das auf veraltete Finanzierungsregelungen der umliegenden Landkreise zurückgeht. Seit Jahren sind die Zuschüsse für Berufsschüler:innen bei nur 190 Euro pro Kopf eingefroren – ein Betrag, der weit unter den tatsächlichen Kosten liegt. Nun drängen Verantwortliche auf dringende Reformen, um die steigenden Verluste auszugleichen.
Aktuell besuchen 1.932 Teilzeit-Berufsschüler:innen aus neun benachbarten Kreisen die Schulen in Koblenz: Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald. Die durchschnittlichen realen Kosten pro Schüler:in beliefen sich in den vergangenen zwölf Jahren auf 406,80 Euro – doch die Landkreise zahlten lediglich 190 Euro. Diese Lücke hat der Stadt ein jährliches Minus von über 400.000 Euro beschert, die kumulierten Verluste seit 2014 belaufen sich auf mehr als fünf Millionen Euro.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hinterfragte, warum die Zuschüsse nie an die gestiegenen Ausgaben angepasst wurden. Als Reaktion darauf wird Koblenz die Kreisumlagen rückwirkend ab Januar dieses Jahres auf 300 Euro pro Schüler:in erhöhen. Ab 2028 steigt der Beitrag dann weiter auf 400 Euro. Um künftige Finanzlücken zu vermeiden, plant die Stadt zudem regelmäßige Überprüfungen der Berufsschulkosten.
Gleichzeitig läuft eine Untersuchung, ob Koblenz’ finanzielle Probleme auf Verwaltungsversäumnisse zurückzuführen sind. Geprüft wird auch, ob eine Berufshaftpflichtversicherung mögliche selbstverschuldete Schäden abdecken könnte.
Das neue Finanzierungsmodell soll die langjährige Haushaltslücke der Koblenzer Berufsschulen schließen. Bis 2028 werden sich die Kreisumlagen nahezu verdoppeln und so die städtischen Finanzen entlasten. Die laufende Prüfung soll zudem klären, ob weitere Entschädigungen für vergangene Verluste möglich sind.






