Kirchensteuer deckeln: Warum Gutverdiener in Bayern benachteiligt werden
Moritz HartmannKirchensteuer deckeln: Warum Gutverdiener in Bayern benachteiligt werden
Kirchensteuerregeln in Deutschland unterscheiden sich je nach Bundesland – in den meisten Regionen gilt für Gutverdiener eine Obergrenze. Doch nur in Bayern gibt es keine Möglichkeit, die Abgaben zu begrenzen. In allen anderen Bundesländern können Steuerzahler die Höhe der Kirchensteuer deckeln – vorausgesetzt, sie beantragen die Begrenzung aktiv. Wer nichts unternimmt, zahlt unter Umständen mehr, kann die zu viel gezahlten Beträge aber später über die jährliche Steuererklärung zurückfordern.
In den meisten Bundesländern ist die Kirchensteuer auf 2,75 bis 3,5 Prozent des Einkommens gedeckelt, wobei die genauen Sätze von Region und Konfession abhängen. Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wenden diese Obergrenzen an. Allerdings müssen Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid bei der zuständigen Kirche oder Diözese einreichen, um die Begrenzung in Anspruch zu nehmen. In Berlin liegt die Obergrenze beispielsweise bei drei Prozent – wer 200.000 Euro verdient, zahlt somit höchstens 6.000 Euro Kirchensteuer.
Für verheiratete Paare gelten strengere Regeln: Beide Partner müssen aus der Kirche austreten, um zusätzliche Abgaben zu vermeiden. Verlässt nur ein Ehepartner die Kirche, kann für den verbleibenden Gliäubigen eine sogenannte "Kirchenumlage" fällig werden, deren Höhe je nach Bundesland und konfessioneller Zusammensetzung des Paares variiert.
Einmalige Einnahmen wie Boni können die Kirchensteuerlast erhöhen. Betroffene können jedoch einen Teilerlass beantragen, der die Zusatzbelastung um bis zu 50 Prozent mindert. Die gezahlte Kirchensteuer wird stets im jährlichen Lohnsteuerbescheid ausgewiesen und sollte unter "Sonderausgaben" in der Steuererklärung eingetragen werden. Wer sie Jahr für Jahr geltend macht, verringert so seine Gesamtsteuerlast – unter Umständen gibt es sogar Erstattungen.
Das System ermöglicht es Gutverdienern, die Kirchensteuer zu begrenzen – doch nur, wenn sie die Deckelung aktiv beantragen. Wer die Frist versäumt, kann einen Teil der Kosten über Steuerabzüge zurückholen. Für Paare sind die Regeln komplexer: Hier müssen beide Partner die Kirche verlassen, um Zusatzgebühren zu vermeiden.






