19 April 2026, 08:02

Jay-Z kontert nach Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen gegen Anklägerin

Ein Mann im Anzug wird von einem Reporter interviewt, vor Bannern stehend und ein Mikrofon haltend.

Jay-Z kontert nach Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen gegen Anklägerin

Jay-Z hat sich erstmals zu einer Vergewaltigungsklage geäußert, die 2024 gegen ihn eingereicht wurde. In dem Fall wurde ihm und Sean "Diddy" Combs vorgeworfen, eine Frau auf einer Party im Jahr 2000 unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Die Klage wurde im Februar 2025 abgewiesen. Nun geht der Rapper rechtlich gegen seine Anklägerin und deren Anwälte wegen Verleumdung vor.

Die Klage tauchte Ende 2024 überraschend auf – nur einen Tag, bevor Jay-Z und seine Frau Beyoncé mit Tochter Blue Ivy eine vielbeachtete Premiere besuchten. Die Vorwürfe bezogen sich auf einen angeblichen Übergriff durch den Rapper und Combs vor mehr als zwei Jahrzehnten. Jay-Z reagierte verärgert, bezeichnete die Anschuldigungen als haltlos und betonte, dass sich die Wahrheit durchsetzen werde.

Monate später wurde der Fall ohne Angabe von Gründen vonseiten des Klägerteams fallen gelassen. Daraufhin reichte Jay-Z eine Verleumdungsklage ein und warf seiner Anklägerin sowie deren Anwälten Erpressung und Habgier vor. Er beschrieb die Erfahrung als zermürbend und lehnte jeden Vergleich ab, mit der Begründung, dass derart schwere Vorwürfe niemals ohne absolute Gewissheit erhoben werden dürften.

Stand März 2026 läuft das Verleumdungsverfahren noch. Jay-Zs Anwaltsteam treibt die Sache weiter voran und argumentiert, die ursprüngliche Klage sei ein Versuch gewesen, seinen Namen für finanziellen Profit auszunutzen.

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Die Abweisung der Vergewaltigungsklage bedeutet für Jay-Z noch kein Ende der juristischen Auseinandersetzungen. Seine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und deren Anwälte ist weiterhin aktiv, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre. Der Rapper beteuert weiterhin seine Unschuld und bleibt entschlossen, sich gegen die von ihm als falsch und rufschädigend bezeichneten Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

Quelle