10 May 2026, 06:02

Hubig will Feminizide im Strafgesetzbuch als Mord bestrafen

Cartoon-Illustration eines Gerichtssaals mit dem Titel 'Boney's Trial, Sentence, and Dying Speech Europe's Injuries Revenged' mit einer stehenden Person in der Mitte, sitzenden Figuren und einem Tisch mit Gegenständen auf der rechten Seite.

Hubig will Feminizide im Strafgesetzbuch als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden

Justizministerin Stefanie Hubig hat Änderungen im Strafgesetzbuch angeregt, um Morde aus geschlechtsspezifischen Motiven konsequenter zu verfolgen. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass solche Taten künftig automatisch als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Damit will die Politik eine bestehende Lücke in der Rechtsprechung schließen.

Bisher können Tötungen, die auf Besitzansprüche oder kontrollierendes Verhalten zurückgehen, als Mord geahndet werden. In einigen Fällen wird die Tat jedoch als Totschlag eingestuft, wenn das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters feststellt. Während Totschlag milder bestraft wird und eine vorzeitige Entlassung möglich ist, sieht das Gesetz bei Mord lebenslange Freiheitsstrafen vor.

Hubigs Vorschlag zielt darauf ab, den Mordparagraphen um explizit geschlechtsspezifische Beweggründe zu erweitern. Künftig soll eine Tötung dann automatisch als Mord gelten, wenn eine Frau allein wegen ihres Geschlechts ermordet wird. Die Reform soll klarere rechtliche Maßstäbe setzen und verhindern, dass solche Taten milder bestraft werden.

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Die Initiative folgt wachsenden Forderungen, sogenannte Feminizide – also Morde, bei denen das Geschlecht des Opfers eine zentrale Rolle spielt – konsequenter zu verfolgen. Durch die Präzisierung des Gesetzes erhoffen sich die Behörden strengere Strafen für Täter und einen besseren Schutz für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, würden geschlechterbasierte Tötungsdelikte künftig genauso hart bestraft wie andere Mordfälle. Lebenslange Haftstrafen wären dann auch in diesen Fällen möglich – anstelle der bisher geltenden Obergrenzen für Totschlag. Der Vorschlag muss nun weiter beraten werden, bevor er gegebenenfalls in Kraft treten kann.

Quelle