Hamburg begrenzt Airbnb-Vermietungen auf acht Wochen pro Jahr ab 2027
Hamburg verschärft die Regeln für Kurzzeitvermietungen, um den langfristigen Wohnraum zu schützen. Das Landesparlament der Hansestadt hat kürzlich strengere Vorschriften für Vermieter beschlossen, die Plattformen wie Airbnb nutzen. Die Änderungen sollen mehr Immobilien zurück in den dauerhaften Mietmarkt bringen.
Das aktualisierte Gesetz folgt den Vorgaben der EU und baut auf dem Hamburger Verbot von 2019 auf, wonach Wohnraum nicht für andere Zwecke umgewandelt werden darf. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Kurzzeitvermietung auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt. Vermieter können Zimmer oder ganze Wohnungen weiterhin ohne Einschränkungen langfristig vermieten.
Seit 2019 hat die Stadt 14.332 Wohnraumschutznummern an angemeldete Immobilien vergeben. Alle Anbieter von Kurzzeitvermietungen müssen diese Nummer nun in ihren Anzeigen angeben. Ziel ist es, die Kontrolle zu verstärken und die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen.
Ab dem 20. Mai müssen Online-Plattformen zudem Daten zu Übernachtungen an die lokalen Behörden übermitteln. Diese Maßnahme soll die Erfassung von Kurzzeitvermietungen effizienter gestalten. Angesichts von rund 81.000 vorhandenen Hotelbetten betonen die Verantwortlichen, dass der Erhalt von Wohnraum Priorität habe.
Das überarbeitete Gesetz stärkt auch die Rechte potenzieller Untermietenden. Durch die Begrenzung der Kurzzeitvermietungen will die Stadt verhindern, dass Vermieter kurzfristige Gewinne über die langfristige Wohnstabilität stellen.
Die neuen Regelungen treten 2027 vollständig in Kraft und begrenzen Kurzzeitvermietungen auf acht Wochen pro Jahr. Plattformen wie Airbnb sind nun verpflichtet, Aufenthaltsdaten zu melden, während Vermieter strengere Meldepflichten erfüllen müssen. Hamburgs Schritt zielt darauf ab, in einem angespannten Wohnungsmarkt mehr Wohnungen für dauerhafte Bewohner zu sichern.






