Hagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Henry SeidelHagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Westfalenbad
Hagenbad GmbH führt ab 1. April verschärfte Sicherheitsregeln in seinen Bädern ein. Die Änderungen erfolgen nach zwei Ertrinkungsunfällen mit kleinen Kindern im Westfalenbad in den vergangenen zwei Jahren. Künftig gelten strengere Aufsichtspflichten und Aufklärungsprogramme für Besucher unter 14 Jahren.
Laut den aktualisierten Bestimmungen müssen Kinder unter 10 Jahren von einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Jede erwachsene Person darf dabei höchstens zwei Kinder unter 10 gleichzeitig beaufsichtigen. Stichprobenartige Kontrollen sollen die Einhaltung der Regeln sicherstellen.
Für ältere Kinder gilt: Jugendliche unter 14 Jahren benötigen entweder das Bronze-Schwimmabzeichen oder müssen in Begleitung sein, um die Bäder betreten zu dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, weitere Unfälle zu verhindern – nachdem ein fünfjähriges Mädchen und ein siebenjähriger Junge bei getrennten Vorfällen im Westfalenbad ertrunken waren.
Zusätzlich zu den neuen Regeln veranstaltet die Hagenbad GmbH Aktionstage zur Sensibilisierung für Baderegeln, Gefahrenquellen und Notfallmaßnahmen. Das Westfalenbad erweitert zudem sein Schwimmkursangebot: Es gibt 12 Gewöhnungskurse für Kleinkinder sowie 35 Anfängerkurse bis zum Silber-Schwimmabzeichen.
Die Änderungen treten am 1. April in Kraft und gelten zunächst nur für Hallenbäder, darunter das Westfalenbad. Mitarbeiter werden durch stichprobenartige Überprüfungen die Einhaltung überwachen. Das Unternehmen hofft, dass die kombinierten Maßnahmen die Sicherheit verbessern und Risiken für junge Schwimmer verringern.






