Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos
Moritz HartmannGericht: YouTube-Werbeanzeigen müssen klar als solche gekennzeichnet werden - Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube die Kennzeichnung von gesponserten Videos verbessern muss. Die Entscheidung fällt nach einem Verfahren, in dem Werbehinweise in einem Video für eine Finanz-App unklar waren. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, könnte aber die Art und Weise verändern, wie Creator bezahlte Partnerschaften offenlegen müssen.
Das Landgericht Bamberg urteilte, dass ein zehnsekündiger Hinweis in einem YouTube-Video nicht ausreiche, um die Werberegeln zu erfüllen. Das Video, das eine Handelsplattform bewarb, machte den Sponsor nicht deutlich genug kenntlich. Dieser Mangel an Transparenz verstoße gegen den Digital Services Act (DSA) der EU, heißt es in der Begründung.
Die Klage war von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht worden, die argumentierte, dass Zuschauer klarere Warnungen vor bezahlten Inhalten benötigten. Zwar ist das Urteil noch nicht endgültig, es deutet jedoch auf strengere Anforderungen für die Offenlegung von Sponsoring auf der Plattform hin.
Unabhängig davon hat YouTube angekündigt, in Zukunft KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. In den Suchergebnissen fanden sich jedoch keine Hinweise auf frühere Maßnahmen des Unternehmens zur Transparenz von Sponsoring in anderen europäischen Ländern.
Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit besserer Werbekennzeichnungen auf YouTube. Sollte das Urteil Bestand haben, müssten Creator Sponsoring für Zuschauer deutlicher sichtbar machen. Der Fall zeigt zudem, wie der Digital Services Act der EU zunehmend bei Online-Inhalten durchgesetzt wird.