Gericht erlaubt umstrittenes Protestcamp auf Hamburger Moorweide trotz Extremismus-Vorwürfen
Lina FuchsGericht erlaubt umstrittenes Protestcamp auf Hamburger Moorweide trotz Extremismus-Vorwürfen
Ein geplantes Protestcamp auf der Hamburger Moorweide darf stattfinden, nachdem ein Verwaltungsgericht ein städtisches Verbot aufgehoben hat. Die Entscheidung fällt mitten in eine hitzige politische Debatte über die Veranstaltung, die Kritiker als Verherrlichung von Terrorismus brandmarken. Die Organisatoren hatten im Rahmen einer Aktionswoche, die sich mit der angeblichen Rolle Hamburgs im israelisch-palästinensischen Konflikt befasst, über 40 Veranstaltungen angekündigt.
Die Kontroverse begann, als die Initiative Stop Nakba Now eine Aktionswoche vom 9. bis 16. Mai auf der Moorweide ankündigte. Eine der Hauptorganisatorinnen, die Gruppe Thawra, wird vom deutschen Verfassungsschutz als „gesicherte extremistische Vereinigung“ eingestuft. Die städtische Ordnungsbehörde hatte das Camp zunächst verboten und argumentiert, die historische Bedeutung des Ortes – von dem aus während des Holocaust jüdische Bewohner:innen sowie Sinti und Roma deportiert wurden – mache ihn zu einem unangemessenen Veranstaltungsort.
Auch die Jüdische Gemeinde Hamburg lehnte die Veranstaltung ab und richtete in einem offenen Brief an die Bürgerschaft die Forderung, das Camp zu verbieten und an einen anderen Ort zu verlegen. Gleichzeitig verurteilte die Freie Demokratische Partei (FDP) die Aktionswoche als ein „Terrorismus verherrlichendes Camp“.
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch zugunsten der Organisatoren und begründete dies damit, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch die Wahl des Ortes einschließe. Die Richter:innen kamen zu dem Schluss, dass die Stadt keine klaren Beweise für konkrete Gefahren vorgelegt habe, die speziell mit der Moorweide verbunden seien. Diese Entscheidung folgt auf ein ähnliches Protestcamp, das im Mai 2024 auf demselben Gelände stattfand und erst im September nach politischen Protesten geräumt wurde.
Mit dem Urteil darf das Protestcamp nun wie geplant durchgeführt werden. Über 40 Veranstaltungen werden trotz anhaltender Kritik von politischen Gruppen und der Jüdischen Gemeinde auf der Moorweide stattfinden. Die Entscheidung unterstreicht die rechtliche Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und den Bedenken hinsichtlich Extremismus sowie historischer Sensibilität.






