Geflohener Mörder nach 24 Stunden in Italien gefasst – wie konnte das passieren?
Henry SeidelGeflohener Mörder nach 24 Stunden in Italien gefasst – wie konnte das passieren?
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist aus der Justizvollzugsanstalt Celle im niedersächsischen Peine geflohen. Trotz einer Haftdauer von weniger als den üblichen zehn Jahren, die für solche Vergünstigungen erforderlich sind, war ihm bereits Ausgang unter Aufsicht gewährt worden. Seine Flucht hat Debatten über die Sicherheit im Strafvollzug und die Regelungen für Hafturlaub in Niedersachsen ausgelöst.
Benjamin F. nutzte einen begleiteten Ausflug, um mit seinem Motorrad zu fliehen. Innerhalb von 24 Stunden wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Vor seiner Flucht hatte er bereits 38-mal unbeaufsichtigten oder begleiteten Hafturlaub ohne Zwischenfälle erhalten.
Während seiner kurzen Zeit in Freiheit besuchte Benjamin F. seine Mutter in Vöhrum, einem Ortsteil von Peine. Seine Berechtigung für unbegleiteten Hafturlaub stützte sich darauf, dass er mindestens acht Jahre seiner Strafe verbüßt hatte. Normalerweise müssen in Niedersachsen wegen Mordes verurteilte Häftlinge mindestens zehn Jahre absitzen, bevor sie für Hafturlaub infrage kommen. Die Entscheidungen hängen dabei von Verhaltensgutachten ab, die das Risiko von Flucht oder Rückfall minimieren sollen.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat in der Folge Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen im Strafvollzug sowie der Kriterien für die Gewährung von Hafturlaub geäußert. Benjamin F. konnte zwar nach kurzer Flucht wieder ergriffen werden, doch sein Fall hat die Diskussion über die Urlaubsregelungen für Langzeitgefangene neu entfacht. Der Vorfall zeigt die Schwierigkeiten auf, die sich bei der Abwägung zwischen Resozialisierungsmöglichkeiten und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit ergeben.






