Drei Bundesländer fordern Reform des Selbstbestimmungsgesetzes für mehr Rechtssicherheit
Emma KrügerDrei Bundesländer fordern Reform des Selbstbestimmungsgesetzes für mehr Rechtssicherheit
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine gemeinsame Initiative zur Reform des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) gestartet. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Personen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch des Gesetzes zu verhindern. Die Justizminister der Länder forderten die Bundesregierung auf, die Reformen zügig umzusetzen.
Die Initiative wurde während der 97. Justizministerkonferenz vorgestellt. Die Teilnehmer einigten sich auf die Notwendigkeit klarer Kriterien, die Standesämter bei ihrer Arbeit leiten sollen. Diese Regelungen würden es ermöglichen, in offensichtlichen Fällen von Missbrauch einzugreifen und so die Rechtssicherheit zu wahren.
Sachsens Justizministerin, Prof. Constanze Geiert, betonte, dass die Reform die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stelle. Gleichzeitig unterstrich sie die Bedeutung des Schutzes sensibler Rechtsbereiche. Thüringens Justizministerin Beate Meißner ergänzte, dass es entscheidend sei, Schlupflöcher zu schließen, um das Strafrecht vor Ausnutzung zu bewahren.
Franziska Weidinger, Justiz- und Verbraucherschutzministerin von Sachsen-Anhalt, schloss sich diesen Bedenken an. Sie hob hervor, dass klare Standards unverzichtbar seien, um Missbrauch zu verhindern und das öffentliche Vertrauen in den Rechtsrahmen zu erhalten.
Die drei Bundesländer haben die Bundesregierung offiziell aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die geplanten Änderungen sollen Selbstbestimmung und rechtlichen Schutz in Einklang bringen. Bei einer Verabschiedung würden die Neuregelungen Standesämtern klarere Handlungsanweisungen geben und das Potenzial für Missbrauch verringern.






