"Circle of Life"-Komponist verklagt Komiker wegen angeblicher Lied-Entstellung
Lina Fuchs"Circle of Life"-Komponist verklagt Komiker wegen angeblicher Lied-Entstellung
Lebohang Morake, der Komponist hinter dem ikonischen "Circle of Life"-Gesang aus "Der König der Löwen", verklagt den Komiker Learnmore Jonasi wegen angeblicher Fehlübersetzung. Die Klage wirft Jonasi vor, seine Version des Liedtextes – präsentiert als Fakt – habe Schäden in Höhe von über 20 Millionen Dollar verursacht und die kulturelle Bedeutung des Songs entwertet.
Jonasi, ein simbabwischer Stand-up-Comedian, der für seine Kritik an Disneys Film bekannt ist, übersetzte die Zulu- und Xhosa-Texte mit "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott" – ein krasser Gegensatz zu Disneys offizieller Fassung "Lang lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König."
Morakes rechtliche Schritte richten sich gegen Jonasis öffentliche Äußerungen, die seiner Meinung nach als autoritativ und nicht als komisch dargestellt wurden. Die Klage argumentiert, dass seine Aussagen nicht als geschützte Satire unter dem Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gelten. Gefordert werden 7 Millionen Dollar Strafschadensersatz zusätzlich zu den 20 Millionen Dollar für den tatsächlichen Schaden.
Jonasi hatte "Der König der Löwen" bereits in seinen Auftritten, etwa bei "America's Got Talent", parodiert. Nach Bekanntwerden von Morakes Verärgerung schlug er vor, gemeinsam ein Video zu drehen, um die tiefere Bedeutung des Gesangs zu erläutern.
Disneys seit Langem etablierte Übersetzung des Chors gilt als offizielle Version. Der Ausgang des Verfahrens hängt davon ab, ob Jonasis alternative Interpretation – ohne humoristischen Kontext vorgetragen – das Publikum irregeführt und die kulturelle Tragweite des Liedes untergraben hat.
Im Kern geht es um die Abgrenzung zwischen Satire und Falschdarstellung. Sollte Morake mit seiner Klage erfolgreich sein, könnte dies einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Prominente urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich diskutieren. Jonasis Angebot, ein erklärendes Video gemeinsam zu erstellen, bleibt vorerst ungeklärt, während das Gerichtsverfahren weiterläuft.






