Bundestag beschließt Reform: Ausländische Apotheker sollen schneller arbeiten dürfen
Lina FuchsBundestag beschließt Reform: Ausländische Apotheker sollen schneller arbeiten dürfen
Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Mangel an Apothekern in Deutschland lindern soll. Die Reform beschleunigt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und reduziert bürokratische Hürden für Fachkräfte, die außerhalb der EU ausgebildet wurden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt den Schritt als notwendige Maßnahme, um Personalengpässe zu schließen.
Das Gesetz verzichtet auf langwierige Dokumentenprüfungen für Apotheker aus Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR. Statt Akten zu prüfen, werden die Behörden künftig direkt die fachlichen Kompetenzen bewerten. Diese Änderung soll tausenden qualifizierten Fachkräften den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und beschleunigen.
BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte die Dringlichkeit der Situation und warnte, dass Apotheken in den kommenden Jahren mit einem massiven Personalmangel konfrontiert sein werden. Zudem forderte er eine Anpassung der Approbationsordnung für Apotheker, um sie mit dem neuen Apothekenversorgungsstärkungsgesetz in Einklang zu bringen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, wo die Zustimmung bereits im Mai erfolgen könnte. Bei Verabschiedung treten die neuen Regelungen am 1. November 2026 in Kraft.
Ziel der Reform ist es, die Einstellung ausländischer Apotheker zu vereinfachen. Durch den Ersatz von Gleichwertigkeitsprüfungen durch Kompetenztests hofft Deutschland, mehr Fachkräfte für seine Apotheken zu gewinnen. Der Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem der Sektor mit einem wachsenden Mangel an qualifiziertem Personal kämpft.






