Bundesregierung setzt umstrittene Grenzabweisungen von Asylsuchenden trotz rechtlicher Warnungen durch
Moritz HartmannBundesregierung setzt umstrittene Grenzabweisungen von Asylsuchenden trotz rechtlicher Warnungen durch
Das deutsche Bundesinnenministerium hat eine umstrittene Praxis vorangetrieben, nach der Asylsuchende an der Grenze abgewiesen werden. Interne Dokumente belegen, dass Beamte wiederholt vor den rechtlichen Risiken und Problemen der Maßnahme gewarnt haben. Seit Mai 2025 werden monatlich über 100 Antragstellende nach den neuen Regeln an der Einreise gehindert.
Erste Bedenken gegen die Praxis kamen bereits im September 2024 auf. Ein Beamter bezeichnete sie in einer internen Vorlage für die damalige Innenministerin Nancy Faeser als "höchst problematisch" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar". Zwei Monate später, im November 2024, warnte die Abteilung B 2 des Ministeriums vor "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken", falls Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen würden.
Bis Ende Januar 2025 ging das Ministerium davon aus, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern würde. Doch die Warnungen rissen nicht ab. Anfang März 2025 legte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums eine weitere Stellungnahme vor, in der sie die Rechtmäßigkeit der Praxis erneut infrage stellte.
Trotz dieser Vorbehalte unterzeichnete der neu ernannte Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die Grenzabweisungen erlaubte. Die Regelung verlangte von Bundesländern und lokalen Behörden den Nachweis einer "extremen Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit". Bisher wurden jedoch keine offiziellen Belege für solche Gefahren vorgelegt.
Seit Inkrafttreten der Maßnahme werden durchschnittlich 113 Asylantragstellende pro Monat abgewiesen. Über 1.300 Seiten interner Unterlagen zeigen, dass Beamte weiterhin erhebliche Zweifel an dem Vorgehen hatten.
Die Praxis bleibt trotz anhaltender rechtlicher Unsicherheiten bestehen. Bislang wurden keine Beweise für extreme Bedrohungen vorgelegt, die die Abweisungen rechtfertigen würden. Unterdessen werden Asylsuchende weiterhin an Deutschlands Grenzen nach den umstrittenen Regeln zurückgewiesen.






