Bundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Moritz HartmannBundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Niederländische Versandapotheken bieten deutschen Kunden weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente an – ein Verstoß gegen die strengen Preisvorgaben des deutschen Sozialgesetzbuchs. Nun fordert die Bundesapothekerkammer (ABDA) schärfere Strafen, um diese Praktiken zu unterbinden.
Die ABDA setzt sich für ein generelles Verbot von Rabatten, Boni oder anderen Anreizen auf rezeptpflichtige Arzneimittel ein. Bisher sehen die Regelungen bei Verstößen nur geringe Sanktionen vor. Nach dem Vorschlag der Apothekerkammer könnten die Bußgelder künftig bis zu 300.000 Euro pro Verstoß betragen.
Zudem schlägt der Verband vor, Apotheken, die gegen die Vorschriften verstoßen, solange von der Belieferung von Versicherten auszuschließen, bis alle Strafen beglichen sind. Dies soll die Einhaltung der deutschen Preisregelungen erzwingen. Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen regt die ABDA an, die Aufsicht dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu übertragen.
Bisher existieren zwar vertragliche Strafen, doch deren Durchsetzung ist lasch. Der ABDA-Plan würde diese in formelle Ordnungswidrigkeiten nach Verwaltungsrecht umwandeln. Damit sollen Schlupflöcher geschlossen werden, die es niederländischen Apotheken ermöglichen, weiterhin illegal mit Dumpingpreisen zu arbeiten.
Werden die neuen Regeln verabschiedet, hätten deutsche Behörden mehr Spielraum, um illegale Rabattaktionen zu ahnden. Apotheken, die gegen das Gesetz verstoßen, könnten bis zur Begleichung der Strafen von der Versorgung von Versicherten ausgeschlossen werden. Die Änderungen würden zudem für klarere und einheitlichere Kontrollen sorgen.