BGH-Urteil: Landwirt bekommt nach 14 Jahren endlich mangelfreien Silo
Henry SeidelBGH-Urteil: Landwirt bekommt nach 14 Jahren endlich mangelfreien Silo
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit um einen fehlerhaften Silo ein endgültiges Urteil gefällt: Ein Landwirt hat Anspruch auf eine voll funktionsfähige Anlage – unabhängig vom aktuellen Zustand. Der Fall begann, als kurz nach der Fertigstellung im Jahr 2010 Mängel auftraten.
2010 hatte ein Bauunternehmen für den Landwirten einen Befahrsilos errichtet. Doch bereits wenig später zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Besorgt über die Schäden leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel zu dokumentieren.
2015 reichte er schließlich Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die notwendigen Sanierungsarbeiten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die Entschädigungssumme später jedoch um ein Drittel.
Nun hat der BGH das abschließende Urteil gesprochen: Der Landwirt hat Anspruch auf einen mangelfreien Silo. Das Bauunternehmen muss sämtliche Mängel vollständig beheben – unabhängig davon, wie der Silo genutzt wurde oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befindet.
Mit dem Beschluss erhält der Landwirt einen einwandfrei funktionierenden Silo, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen. Die Bauirma muss sämtliche Reparaturkosten übernehmen, wie es das höchste deutsche Gericht angeordnet hat. Damit endet ein Rechtsstreit, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog.






