14 April 2026, 02:01

Berliner Gericht kippt Kooperationen von Apotheken mit Online-Rezeptplattformen

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

Berliner Gericht kippt Kooperationen von Apotheken mit Online-Rezeptplattformen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit der Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Gesundheitsplattformen auf. Die Entscheidung unterstreicht die Risiken für Beteiligte im Bereich von Online-Rezeptdiensten – insbesondere dann, wenn gegen Werberegeln verstoßen wird. Apotheker müssen ihre Partnerschaften mit solchen Plattformen nun mit strengeren Maßstäben prüfen.

Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken eine Mitverantwortung für rechtswidrige Werbung tragen, die von Online-Plattformen betrieben wird. Selbst wenn die Apotheke die Plattform nicht selbst betreibt, kann sie für Verstöße haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen Plattformen Medikamente für bestimmte Indikationen bewerben, ohne konkrete Wirkstoffe zu nennen.

Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese bestätigen, dass Werbeverbote greifen – unabhängig davon, ob eine Plattform einzelne Arzneimittel oder ganze Wirkstoffgruppen bewirbt. Gängige Praktiken, insbesondere bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wie medizinischem Cannabis, gelten nun weitgehend als rechtswidrig.

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Betroffen ist unter anderem die Plattform DoktorABC, die Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente auswählen lässt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass solche Modelle das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben, indem sie Patienten gezielt an bestimmte Anbieter vermitteln. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnt, dass Apotheken ihre Kooperationen kritisch hinterfragen müssen – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis.

Apotheken wird nun geraten, sich von Plattformen zu distanzieren, die gegen Werberegeln verstoßen. Andernfalls könnten Klagen und Strafen drohen. Das Urteil bedeutet, dass Apotheken ihre digitalen Partnerschaften künftig viel sorgfältiger prüfen müssen. Wer mit Plattformen zusammenarbeitet, die verschreibungspflichtige Medikamente illegal bewerben, geht ein hohes rechtliches Risiko ein. Die Entscheidung verschärft die Kontrolle darüber, wie Arzneimittel online beworben werden – besonders bei Diensten wie DoktorABC.

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