12 March 2026, 14:03

Bayern streicht Steuer-Vorauszahlungserinnerungen – was jetzt gilt

Ein altes deutsches Banknoten mit einem roten Stempel, das Text, Zahlen und zusätzliche Stempel enthält und als Wertpapier der deutschen Regierung ausgestellt ist.

Bayern streicht Steuer-Vorauszahlungserinnerungen – was jetzt gilt

Steuerzahler in Bayern erhalten künftig keine Vorabzahlungserinnerungen mehr vom Landesfinanzamt. Die Änderung tritt sofort in Kraft und betrifft sowohl schriftliche Benachrichtigungen als auch Zahlscheine in behördlichen Schreiben.

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt die Versendung von Mahnungen für Vorauszahlungen vor Fristablauf ein. Die Regelung gilt ab sofort für alle betroffenen Steuerpflichtigen. Auch in offiziellen Schreiben werden künftig keine Zahlscheine mehr beigefügt, da papierbasierte Überweisungen immer weniger genutzt werden.

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt die Behörde die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses System bucht fällige Beträge automatisch und pünktlich ab. Ob andere Bundesländer ähnliche Erinnerungsdienste einführen werden, ist derzeit nicht bekannt.

Die Umstellung bedeutet, dass Steuerzahler Fristen nun selbst im Blick behalten oder auf automatische Abbuchungen setzen müssen. Wer kein Lastschriftmandat erteilen möchte, sollte sich private Erinnerungen einrichten. Die Maßnahme spiegelt den generellen Trend zur Digitalisierung in der Steuerverwaltung wider.

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