49-Jähriger muss sich wegen Lohnbetrugs und Corona-Hilfen vor Gericht verantworten
Moritz Hartmann49-Jähriger muss sich wegen Lohnbetrugs und Corona-Hilfen vor Gericht verantworten
Am 30. März muss sich ein 49-jähriger Mann vor Gericht verantworten
Der Angeklagte wird beschuldigt, zwischen März 2020 und November 2021 Löhne einbehalten und veruntreut zu haben. In diesem Zeitraum soll er mehrere Beschäftigte nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet haben, wodurch Beiträge in Höhe von rund 188.000 Euro vorenthalten wurden.
Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, im Frühjahr 2020 unter falschen Angaben Corona-Soforthilfen beantragt zu haben. Durch diese betrügerische Handlung soll er unrechtmäßig etwa 60.000 Euro an staatlichen Hilfsgeldern erhalten haben.
Nach deutschem Recht fallen solche Straftaten unter Betrug (§ 263 StGB), der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs drohen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und 15 Jahren. Zudem müssen zu Unrecht bezogene Leistungen zurückgezahlt werden, und Verstöße gegen Meldepflichten können gemäß § 63 Abs. 2 SGB II mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Im Prozess wird geklärt, ob der Beschuldigte die veruntreuten Gelder zurückerstatten und mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Bei einer Verurteilung drohen ihm neben einer Haftstrafe auch finanzielle Sanktionen für die vorenthaltenen Sozialabgaben und die erschlichenen Hilfsgelder.






