4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau verliert Führerschein und muss Strafe zahlen
Henry Seidel4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau verliert Führerschein und muss Strafe zahlen
Eine 45-jährige Frau erschien mit einem Blutalkoholwert von über vier Promille zu einem Vorstellungsgespräch. Die Polizei wurde alarmiert, nachdem Mitarbeiter eines Seniorenheims starken Alkoholgeruch bei ihr wahrgenommen hatten. Der Vorfall führte zu juristischen Schritten und einem aktuellen Gerichtsurteil.
Die Frau war selbst mit dem Auto zum Bewerbungsgespräch in dem Altenheim gefahren. Bei ihrer Ankunft bemerkte die Personalverantwortliche den Alkoholgeruch und verständigte die Behörden. Beamte maßen einen Blutalkoholgehalt von 4,75 Promille – ein Vielfaches über der gesetzlichen Grenze.
Ein Gericht sprach die Frau zunächst frei, doch das Urteil wurde später aufgehoben. Sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Zudem entzog ihr der Richter den Führerschein für mindestens sechs Monate.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Angeklagte Berufung eingelegt hat. Die endgültige Entscheidung steht daher noch aus.
Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die extrem alkoholisiertes Fahren nach sich ziehen kann. Der Frau drohen eine Strafe, der Führerscheinentzug und ein mögliches Endurteil in den kommenden Monaten. Die schnelle Reaktion des Seniorenheims führte schließlich zu polizeilichen Ermittlungen und dem Gerichtsverfahren.






